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Wußten Sie, daßEhefrauen bis zum Jahre 1975 ohne Einverständnis des Ehemannes kein Bankkonto eröffnen, Arbeit annehmen oder einen Reisepaß beantragen durften?
In der Verfassung von 1981 wurde zwar die Gleichberechtigung der Geschlechter festgelegt, dies hat sich aber in der Praxis noch nicht in allen Lebensbereichen durchgesetzt.
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